Das Wohnungseigentumsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, das auch nach der Reform 2020 viele ungeklärte rechtliche Fragen aufwirft und stark von der Rechtsprechung geprägt wird.
Hier stellen sich Fragen
Wir beraten und vertreten Bauträger, Hausverwaltungen, Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Wohnungseigentümer in diesem speziellen Rechtsgebiet.
Bereits in der Phase der Begründung von Wohnungseigentum durch Teilung und Aufteilung, wie auch der Gestaltung der Gemeinschaftsordnung stehen wir zur Verfügung.
Zu Gunsten der Gemeinschaften setzen wir nachdrücklich und konsequent offene Hausgelder oder sonstige Forderungen zur Sicherstellung der Liquidität durch.
Daneben ist gerade die präventive Beratung und Hilfestellung zur Vermeidung von gerichtlichen Verfahren ein wichtiger Schwerpunkt in dieser Spezialmaterie. Gleich, ob es um die Vorbereitung einer Versammlung der Wohnungseigentümer, Prüfung (und ggfs. notwendige Anfechtung) von Beschlüssen, eine etwaige Beschlussersetzung oder Fragen zu Jahresabrechnungen oder Wirtschaftsplänen sonstige Fragen im Wohnungseigentumsrecht geht - wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner.
Lassen sich gerichtliche Streitigkeiten nicht vermeiden, sind wir Ihr sorgfältig arbeitender und kämpferischer Beistand. Gerade im Bereich der Finanzverwaltung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, d.h. zu Fragen von Jahresabrechnungen und Wirtschaftsplänen, wurden inzwischen unzählige Verfahren - teils bis zu einer abschließenden Klärung durch den Bundesgerichtshof - sowohl auf Seiten der Anfechtungskläger wie der Wohnungseigentümergemeinschaften durchgefochten.
Aufgrund der fachlichen Expertise haben wir uns im Wohnungseigentumsrecht einen bundesweit exzellenten Ruf erworben.
Daneben bieten wir im Wohnungseigentumsrecht - neben Vorträgen und Seminaren für renomierte Anbieter - eigene Inhouseschulungen und Seminare - in Präsenz wie auch online - an.
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