Das Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das die Rechte und Pflichten der Beteiligten regelt. Dabei kann, gerade im Wohnraummietrecht, allerdings "nicht alles" wie gewünscht wirksam vereinbart werden.
Wir sind sowohl im Bereich des Wohnraummietrechts als auch des gewerblichen Mietrechts tätig, wobei wir – ganz bewusst – auf „beiden Seiten“, d.h. auf Seiten der Mieter und Vermieter tätig sind, auch wenn unser Schwerpunkt, auch aufgrund von Verbindungen zum Haus- und Grundbesitzerverein, zumindest im Wohnraummietrecht auf der Vermieterseite liegt.
Dabei betreuen wir Sie bereits im Vorfeld des jeweiligen Vertrages, etwa bei der die Gestaltung oder Überarbeitung von Mietverträgen, während der Laufzeit der Verträge (z.b. zu Fragen von Mieterhöhungen, Modernisierung, Abmahnungen etc.), bei der Beendigung, sei es durch Kündigung (Eigenbedarf, Zahlungsrückstand, Pflichtverletzungen etc.) oder Zeitablauf und selbstverständlich auch bei der Abwicklung der Verträge (Schäden, Schönheitsreparaturen, Kautionsabrechnung etc.).
Räumungen, Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen wie auch die Geltendmachung von Schäden oder Mangelbeseitigungsansprüchen setzen wir nach Möglichkeit außergerichtlich, aber auch mit Nachdruck gerichtlich durch.
Die effektive und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigende Vollstreckung von erwirkten Titeln (Räumungsklagen, Zahlungsklagen etc.) im Immmobilienbereich sorgt dann auch dafür, dass sie Ihren Anspruch auch tatsächlich durchsetzen können.
Auch im Mietrecht haben wir diverse Verfahren vor den Instanzgerichten betreut, die in - teils grundlegende - Entscheidungen des BGH gemündet haben.
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