Das Pachtrecht ist insbesondere im agrarischen und gastgewerblichen Bereich von Relevanz. Es regelt die Rechte und Pflichten zwischen Verpächtern und Pächtern, sei es z.B. für landwirtschaftlich genutzte Flächen oder z.B. für gewerbliche Immobilien wie Gaststätten und Hotels.
Wir sind ganz bewusst – auf „beiden Seiten“, d.h. auf Seiten Pächter und Verpächter tätig sind.
Dabei betreuen wir Sie bereits im Vorfeld des jeweiligen Vertrages, etwa bei der die Gestaltung oder Überarbeitung von Pachtverträgen, während der Laufzeit der Verträge (Erhöhungsmöglichieten, Abmahnungen, Pflichtverletzungen etc.), bei der Beendigung, sei es durch Kündigung oder Zeitablauf und selbstverständlich auch bei der Abwicklung der Verträge.
Räumungen und Herausgaben, Forderungen wie auch die Geltendmachung von Schäden oder Mangelbeseitigungsansprüchen setzen wir nach Möglichkeit außergerichtlich, aber auch mit Nachdruck gerichtlich durch.
Die effektive und wirtschaftliche Gesichtspunkte berücksichtigende Vollstreckung von Titeln (Räumungsklagen, Zahlungsklagen etc.) im Immmobilienbereich sorgt dann auch dafür, dass Sie Ihren Anspruch auch tatsächlich durchsetzen können.
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